Stand: 01.04.2022
Die Landesregierung hat angekündigt, am 1.4.2022 die neue Corona VO zu veröffentlichen,
sie soll ab 3.4.2022 bis längstens 1.5.2022 gelten und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche
Freiheiten zurückgeben.
Was soll künftig gelten:
- Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben (auch in Diskotheken) entfällt.
Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienst etc. - Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
Eine Testpflicht gilt nur noch in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. - Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt nur noch als generelle Empfehlung
- Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
- Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.